Aufgaben des Lernendenrats
Der Lernendenrat…
- trägt zur Koordinierung der Schülermitwirkung in der Schule bei
- stellt Verbindung zwischen Schülern/Lehrer-/Schulkonferenz her
- ihm obliegt die Vertretung der Interessen der Schüler gegenüber der Schule und der Schulaufsicht
- hat gegenüber Schulleiter ein Auskunfts- und Beschwerderecht
- ihm muss vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden
- muss in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung vor der Beschlussfassung die Mitschüler in einer Schülerversammlung hören: Schülerversammlungen können als Voll- oder Teilversammlung zweimal im Jahr innerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit einberufen werden
- die Termine sind mit dem Schulleiter festzulegen
- wählt den Schülersprecher aus der Mitte der Schüler
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Elternmitwirkung. URL: https://www.bildung.sachsen.de/3360.htm (Stand 22. Juli 2020).
Kontakt
Die Vertrauenslehrkraft
Der Lernendenrat wählt jedes Jahr einen Vertrauenslehrer (vgl. Schülermitwirkungsverordnung SMVO). Darin wird auch die Aufgabe des Vertrauenslehrers formuliert:
»Vertrauenslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten, sie zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde zu beraten und zu vermitteln.« (§ 18 Abs. 1 SMVO).
Bisherige Vertrauenslehrer:
2018–2023 Benjamin Amthor
2023–2026 Robert Kaping
2026-.….… noch zu wählen