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Hausordnung

1 Präambel

Unse­re Schu­le ist ein Ort des Leh­rens und Ler­nens, sowie ein gemein­sa­mer sozia­ler Raum. Um erfolg­reich ler­nen und arbei­ten zu kön­nen, gehen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die Lehr­kräf­te und alle ande­ren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter mit­ein­an­der respekt­voll, wert­schät­zend und tole­rant um. Die Schul­ge­bäu­de und deren Ein­rich­tung wer­den acht­sam und funk­ti­ons­be­zo­gen genutzt. Gemein­sam wird eine Atmo­sphä­re geschaf­fen, die es allen Anwe­sen­den ermög­licht, sich wohl­zu­füh­len und die eine Grund­la­ge für gute Lern- und Arbeits­pro­zes­se liefert.

Die fünf wichtigsten Regeln der Hausordnung lauten:

  1. Den Anwei­sun­gen der Lehr­kräf­te ist Fol­ge zu leisten.
  2. Smart­phones dür­fen im Schul­haus durch die Schü­le­rin­nen und Schü­ler nicht benutzt wer­den. Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung dür­fen durch die Lehr­kräf­te erteilt werden.
  3. Smart­phones dür­fen auf dem Schul­hof durch die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­sen­stu­fen 10 bis 12 benutzt werden.
  4. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie die Lehr­kräf­te erschei­nen spä­tes­tens 5 Minu­ten vor Unter­richts­be­ginn im Klassenraum.
  5. Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Schul­ge­bäu­des mel­den sich im Sekre­ta­ri­at an.

2 Gesetzliche Grundlagen, Geltungsbereich und Bestandteile

Grund­la­ge die­ser Haus­ord­nung bil­den die gel­ten­den Fas­sun­gen des Schul­ge­set­zes, der Schul­ord­nung für Gym­na­si­en und der Schul­be­suchs­ord­nung des Frei­staa­tes Sachsen.

Die Haus­ord­nung gilt für die Gebäu­de der Ger­da-Taro-Schu­le (Haupt­ge­bäu­de, Erwei­te­rungs­bau, Sport­hal­le) und die zuge­hö­ri­gen Außen­flä­chen (Schul­hof und Sport­frei­flä­che) – im Nach­fol­gen­den als Schul­ge­län­de bezeichnet.

Die Haus­ord­nung wird ergänzt durch fol­gen­de Dokumente:

  1. Anla­ge Unter­richts- und Pausenzeiten
  2. Schul­netz­werk­ord­nung
  3. Men­sa­ord­nung
  4. Biblio­theks­ord­nung
  5. Fach­raum­ord­nun­gen
  6. Sport­hal­len­ord­nung
  7. Brand­schutz­ord­nung

3 Allgemeines

a. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.

b. Schließ- und Öffnungszeiten der Schulgebäude

Die Schul­ge­bäu­de wer­den eine Vier­tel­stun­de vor Unter­richts­be­ginn geöff­net, wit­te­rungs­be­dingt auch frü­her, nicht jedoch vor 7.30 Uhr. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler hal­ten sich in letz­te­rem Fall bis zum offi­zi­el­len Ein­lass im Foy­er des Hauptgebäudesauf. 

Wäh­rend der Unter­richts­zei­ten ist das Schul­ge­bäu­de aus Sicher­heits­grün­den verschlossen.

c. Krankmeldungen

Im Krank­heits­fall hat eine Abmel­dung des Schü­lers bzw. der Schü­le­rin bis 7.45 Uhr über das Sekre­ta­ri­at oder das digi­ta­le Klas­sen­buch durch die Eltern oder eigen­stän­dig bei Voll­jäh­rig­keit zu erfol­gen. Bei erneu­tem Feh­len am Fol­ge­tag ist der Schü­ler bzw. die Schü­le­rin erneut zu ent­schul­di­gen, es sei denn, die Ent­schul­di­gung erfolg­te bereits für meh­re­re Tage.

Bei bis zu fünf Krank­heits­ta­gen genügt eine schrift­li­che Ent­schul­di­gung durch die Erzie­hungs- und Sor­ge­be­rech­tig­ten. Fer­ner gel­ten die Rege­lun­gen der Schul­be­suchs­ord­nung. Bei mehr als fünf Krank­heits­ta­gen ist der Klas­sen­lei­tung eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung zu übermitteln.

Anste­cken­de Krank­hei­ten im Fami­li­en­kreis des Schü­lers bzw. der Schü­le­rin, der Lehr­kräf­te und der Mit­ar­bei­ter und Mit­ar­bei­te­rin­nen, die unter das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz fal­len, sind der Schu­le umge­hend mitzuteilen.

d. Fahrräder und Roller

Wer mit dem Fahr­rad oder Sport­ge­rä­ten wie Rol­lern zur Schu­le kommt, nutzt aus­schließ­lich die aus­ge­wie­se­nen Abstell­mög­lich­kei­ten, z.B. die Fahr­rad­stän­der. Für eine ent­spre­chen­de Siche­rung sind die Schü­le­rin­nen und Schü­ler selbst ver­ant­wort­lich. Die Wege für Ret­tungs- und Feu­er­wehr­fahr­zeu­ge sind freizuhalten.

e. Kraftfahrzeuge

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die mit einem Kfz zur Schu­le kom­men, nut­zen die Park­plät­ze im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum. Die Park­plät­ze auf dem Schul­ge­län­de sind freizuhalten.

f. Anmeldung von Besucherinnen und Besuchern

Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Schul­ge­bäu­des mel­den sich im Sekre­ta­ri­at an. Hier­zu zäh­len auch Eltern von Kin­dern, die die Schu­le als Schü­le­rin bzw. Schü­ler besuchen.


4 Unterricht

a. Unterrichtszeiten

Die Unter­richts- und Pau­sen­zei­ten sind der ent­spre­chen­den Ergän­zung der Haus­ord­nung zu entnehmen.

b. Unterrichtsbeginn

Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Lehr­kräf­te erschei­nen spä­tes­tens 5 Minu­ten vor Unter­richts­be­ginn im Klas­sen­raum und berei­ten sich auf den Unter­richt vor. Zum ers­ten Unter­richts­block erschei­nen die Lehr­kräf­te um 7:45 Uhr im Klassenraum.

Ist eine Lehr­kraft 10 Minu­ten nach Unter­richts­be­ginn nicht zum Unter­richt erschie­nen, infor­miert der Klas­sen­spre­cher bzw. die Klas­sen­spre­che­rin (ggf. Stell­ver­tre­tung) umge­hend das Sekre­ta­ri­at. Soll­te das Sekre­ta­ri­at nicht besetzt sein, so wird die Lehr­kraft im Nach­bar­raum infor­miert. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die am Mor­gen ver­spä­tet zum Unter­richt erschei­nen, mel­den ihre Anwe­sen­heit zunächst im Sekre­ta­ri­at, bevor sie ihr Klas­sen­zim­mer aufsuchen.

c. Unterrichtsorte

Für den Unter­richt kön­nen die Klas­sen­zim­mer, Ler­n­ate­liers und das Außen­ge­län­de genutzt wer­den. Die Glas­käs­ten und ggf. wei­te­re Unter­richts­räu­me ste­hen nur für unter­richt­li­che Zwe­cke zur Ver­fü­gung, wenn sie durch eine Lehr­kraft dafür frei­ge­ge­ben wur­den. Die Lehr­kraft über­prüft nach Ver­wen­dung die Sau­ber­keit der Glas­käs­ten sowie ggf. wei­te­re Unter­richts­räu­me und schließt die­se wie­der ab.

d. Unterrichtsablauf

Den Unter­richts­ab­lauf regelt die Lehr­kraft, deren Anwei­sun­gen ver­bind­lich sind.

Die Ein­nah­me von Spei­sen ist wäh­rend des Unter­richts zu unter­las­sen. Rege­lun­gen zum Trin­ken im Unter­richt trifft die jewei­li­ge Lehr­kraft für ihre Lerngruppe.

Für die Fach­räu­me gel­ten die geson­der­ten Fach­raum­ord­nun­gen. In Unter­richts­stun­den, in denen eine Auf­sicht durch die vor­ge­se­he­ne Lehr­kraft nicht durch­gän­gig ermög­licht wer­den kann, ver­blei­ben die Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Fachraum.

e. Unterrichtsende

Die Lehr­kraft been­det den Unter­richt. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ver­las­sen bis spä­tes­tens eine Vier­tel­stun­de nach Unter­richts­schluss das Schul­ge­län­de. Eine Aus­nah­me kann gewährt wer­den, wenn Schü­ler­auf­ent­halts­räu­me oder die Biblio­thek in den dafür im Stun­den­plan vor­ge­se­he­nen Zei­ten zur Erar­bei­tung von Vor­trä­gen, Grup­pen­ar­bei­ten, o. Ä. genutzt werden.

f. Freistunden

Der Auf­ent­halt in den Frei­stun­den erfolgt in den zuge­wie­se­nen Berei­chen. In der Regel sind dies die Biblio­thek zu ihren Öff­nungs­zei­ten, die Ler­n­ate­liers, sofern die­se den regu­lä­ren Unter­richt ande­rer Klas­sen nicht beein­träch­ti­gen, der Schul­hof, das Foy­er im Erd­ge­schoss und, sofern kei­ne Schul­spei­sung statt­fin­det, die Men­sa sowie die Schü­ler­auf­ent­halts­räu­me. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stu­fe 10 bis 12 dür­fen in den Frei­stun­den das Schul­ge­län­de ver­las­sen. Min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stu­fen 10 bis 12 müs­sen hier­für jedoch eine schrift­li­che Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs- und Sor­ge­be­rech­tig­ten vor­wei­sen. Eine Rück­kehr in das Schul­ge­bäu­de ist nur zu den übli­chen Pau­sen­zei­ten mög­lich, da dann die Ein­gangs­tü­ren nicht ver­schlos­sen sind. 


5 Pausen

a. Pausenbereiche

Pau­sen­be­rei­che umfas­sen den Schul­hof, das Foy­er, die Men­sa, die Ler­n­ate­liers sowie die Schü­ler­auf­ent­halts­räu­me. Toi­let­ten und Trep­pen­häu­ser sind nicht zum dau­er­haf­ten Auf­ent­halt vor­ge­se­hen. Die Ter­ras­sen dür­fen nur unter Auf­sicht genutzt werden.

b. Kleine Pausen

Die klei­nen Pau­sen die­nen dem Raum- und Lehr­kraft­wech­sel sowie der Vor­be­rei­tung auf die nächs­te Stun­de (z. B. Toi­let­ten­gang, Hän­de­wa­schen, Wischen der Tafel, Bereit­le­gen der Unter­richts­ma­te­ria­li­en, etc.).

c. Große Pausen

Die per­sön­li­chen Schul­sa­chen wer­den unver­züg­lich zu Beginn der Pau­se in den nach­fol­gen­den Unter­richts­raum gebracht. Betrifft dies einen Fach­raum, sind die Schul­sa­chen ordent­lich und unter Ein­hal­tung eines 1,50 m brei­ten Flucht­kor­ri­dors vor dem Raum zu deponieren.

i. Frühstückspause

In der Früh­stücks­pau­se kön­nen sich alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler in den Pau­sen­be­rei­chen sowie den Räu­men des fol­gen­den Unter­richts, mit Aus­nah­me von Fach­räu­men, auf­hal­ten. Am Kiosk in der Men­sa dür­fen Spei­sen erwor­ben wer­den. Unver­pack­te Spei­sen sind vor Ort in der Men­sa zu ver­zeh­ren. Spä­tes­tens 5 Minu­ten vor Unter­richts­be­ginn fin­den sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler im zuge­wie­se­nen Unter­richts­raum ein.

ii. Mittagspause

In der Mit­tags­pau­se bege­ben sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf den Schul­hof. Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab der Klas­sen­stu­fe 10 dür­fen mit Geneh­mi­gung der Erzie­hungs- und Sor­ge­be­rech­tig­ten das Schul­ge­län­de für die­sen Zeit­raum ver­las­sen. Eine recht­zei­ti­ge Rück­kehr zum Unter­richt, min­des­tens 10 Minu­ten vor Unter­richts­be­ginn, ist jedoch zu gewährleisten.

Das Mit­tag­essen kann in der Men­sa ein­ge­nom­men wer­den. Die Sitz­plät­ze in der Men­sa sind vor­ran­gig den Schü­le­rin­nen und Schü­lern vor­be­hal­ten, die an der Schul­spei­sung teil­neh­men oder sich am Kiosk in der Men­sa Spei­sen kau­fen. Unver­pack­te Spei­sen sind vor Ort in der Men­sa zu ver­zeh­ren. Zudem kön­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler ihr Mit­tag­essen, dass sie in Ther­m­obe­hält­nis­sen mit­brin­gen, in der Men­sa ver­spei­sen. Pau­sen­bro­te sind dage­gen auf dem Schul­hof zu konsumieren.

Ran­zen, Taschen und Jacken dür­fen nicht mit in die Men­sa genom­men wer­den. Sie sind in dem abge­grenz­ten Bereich im Erd­ge­schoss neben den Schul­toi­let­ten zu depo­nie­ren, in dem auch die Fund­sa­chen auf­be­wahrt wer­den. Es ist expli­zit unter­sagt, Ran­zen, Taschen und Jacken im Trep­pen­be­reich des Foy­ers und in Trep­pen­auf­gän­gen zu depo­nie­ren. Die­se wer­den entfernt.

Den Lehr­kräf­ten kann von der Schul­lei­tung ein geson­der­ter Raum für das Mit­tag­essen zuge­wie­sen werden.

d. Schulhofnutzung

Mit Sträu­chern bepflanz­te Flä­chen und Bee­te wer­den geschützt und sind nicht zu betreten.

Spiel- und Sport­ge­rä­te wer­den sach­ge­recht und sorg­fäl­tig genutzt. Alle ver­hal­ten sich so umsich­tig, dass kei­ne ande­ren Per­so­nen oder Gegen­stän­de wie Fahr­rä­der etc. gefähr­det oder beschä­digt wer­den. Ver­hal­tens­ver­stö­ße, Ver­let­zun­gen oder Unfäl­le sind umge­hend der Hof­auf­sicht zu mel­den. Gesund­heits­ge­fähr­den­de Spie­le und Akti­vi­tä­ten sind jeder­zeit untersagt.

e. Hauspause

Haus­pau­sen wer­den durch ent­spre­chen­de Ansa­gen durch das Sekre­ta­ri­at bekanntgegeben.

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler hal­ten sich in den Haus­pau­sen in den all­ge­mei­nen Unter­richts­räu­men (dies schließt aus­drück­lich die Fach­räu­me aus) sowie den Pau­sen­be­rei­chen inner­halb des Schul­ge­bäu­des auf. Hier­bei wech­seln die Schü­le­rin­nen und Schü­ler im All­ge­mei­nen vom vor­he­ri­gen Unter­richts­raum in den neu­en Unter­richts­raum der nach­fol­gen­den Unterrichtsstunde.

Wäh­rend der Haus­pau­sen sind die Türen der all­ge­mei­nen Unter­richts­räu­me offen zu halten.


Ordnung und Sauberkeit

a. Schulhaus

Die Toi­let­ten, Gän­ge und Trep­pen sowie Wän­de sind sau­ber zu hal­ten. Das Anbrin­gen von Pla­ka­ten o. Ä. im Schul­ge­bäu­de ist nur unter Rück­spra­che mit der Schul­lei­tung zuläs­sig. Aus­ge­häng­te Kunst­wer­ke, aus­ge­stell­te Skulp­tu­ren, Instal­la­tio­nen o. Ä. sind pfleg­lich zu behandeln.

b. Unterrichtsräume

Vor dem Ver­las­sen eines Unter­richts­raums über­zeugt sich jede Schü­le­rin und jeder Schü­ler davon, einen sau­be­ren Platz zu hin­ter­las­sen. Der jewei­li­ge Ord­nungs­dienst einer Klas­se kehrt den Raum mit einem Besen, säu­bert die Tafel und ver­lässt den Raum zuletzt.

Die dem Raum zuge­ord­ne­te Lehr­kraft unter­stützt die Ein­hal­tung von Ord­nung und Sau­ber­keit in die­sem Raum.

c. Mensa

Nach Been­di­gung der Essens­ein­nah­me ist der eige­ne Platz zu säu­bern und der eige­ne Stuhl wie­der an den Tisch zu stel­len. Essens­res­te, Besteck und Geschirr sind in den dafür vor­ge­se­he­nen Behäl­tern bzw. Rück­ga­be­sta­tio­nen zu entsorgen.

d. Bibliothek, Atelier und Schüleraufenthaltsräume

Die Biblio­thek, die Ate­liers sowie die Schü­ler­auf­ent­halts­räu­me für die Klas­sen­stu­fen 10 bis 12 sind nach Benut­zung wie­der in ihren Ursprungs­zu­stand zurück­zu­ver­set­zen und zu säubern.

e. Schäden

Schä­den im Schul­ge­bäu­de, am Schul­in­ven­tar oder auf dem Schul­ge­län­de sind umge­hend zu melden.

Die Schu­le behält sich vor, bei schuld­haft ver­ur­sach­ten Beschä­di­gun­gen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend zu machen.


6 Nutzung mobiler Endgeräte und schuleigener Computersysteme

a. Nutzung von Smartphones

Die Nut­zung von Smart­phones im Schul­haus ist für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­sagt. Lehr­kräf­te dür­fen Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen ertei­len. Die Smart­phones sind vor dem Betre­ten des Schul­ge­bäu­des aus­zu­schal­ten. Bei Stö­rung des Unter­richts oder einer Schul­ver­an­stal­tung durch ein akti­ves Gerät wird die­ses durch den Schü­ler bzw. die Schü­le­rin aus­ge­schal­tet und kann von der Lehr­kraft bis zur ver­ein­bar­ten Abhol­zeit ein­ge­sam­melt oder im Sekre­ta­ri­at hin­ter­legt wer­den. Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab der Klas­sen­stu­fe 10 dür­fen Smart­phones in den Pau­sen und in Frei­stun­den auf dem Schul­hof und bei Ver­las­sen des Schul­ge­län­des ver­wen­den. Durch die Ver­wen­dung mobi­ler End­ge­rä­te dür­fen ande­re Per­so­nen nicht gestört oder behin­dert wer­den. Aus­schließ­lich in Frei­stun­den dür­fen Smart­phones durch die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­sen­stu­fen 10 bis 12 auch im Schul­haus, jedoch nur für unter­richt­li­che Zwe­cke, ver­wen­det werden.

Ton- und Bild­auf­nah­men sind aus Grün­den des Per­sön­lich­keits­rech­tes nicht gestat­tet. Über Aus­nah­men ent­schei­det die Lehr­kraft. Besitz und Kon­sum von unter den Jugend­schutz fal­len­den Dar­stel­lun­gen – wie Gewalt ver­herr­li­chen­den Vide­os, Spie­len, o. Ä. – und deren Wei­ter­ga­be sind strikt untersagt.

b. Schuleigene Computersysteme

Schul­ei­ge­ne Com­pu­ter­sys­te­me wie bspw. elek­tro­ni­sche Tafeln, iPads, Bea­mer, o. Ä. sind Bestand­teil des päd­ago­gi­schen Schul­netz­wer­kes und unter­lie­gen damit der Schul­netz­werk­ord­nung. Sie wer­den aus­schließ­lich von Leh­re­rin­nen oder Leh­rern bedient, von Schü­le­rin­nen und Schü­lern ledig­lich nach Auf­for­de­rung durch eine Lehrkraft.

Der Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken wäh­rend der Nut­zung und in direk­ter Umge­bung schul­ei­ge­ner Com­pu­ter­sys­te­me ist strengs­tens untersagt.

Ände­run­gen an Hard- und/oder Soft­ware­kom­po­nen­ten jeg­li­cher Art sind verboten.

c. Persönliche Tablets

Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Ober­stu­fe und des M.I.T.-Profils dür­fen Tablets oder Lap­tops zu unter­richt­li­chen Zwe­cken wie digi­ta­ler Hef­ter­füh­rung etc. auch im Unter­richt nut­zen. Die Ler­nen­den ab der Klas­sen­stu­fe 10, die das M.I.T.-Profil nicht besu­chen, dür­fen Tablets ledig­lich dann für unter­richt­li­che Zwe­cke benut­zen, wenn sie zuvor ein­ma­lig eine von der Schu­le orga­ni­sier­te und ver­pflich­ten­de Ein­füh­rungs­ver­an­stal­tung besucht haben. Die­se fin­det jeweils zu Beginn eines jeden Schul­halb­jah­res statt und dient der päd­ago­gi­schen Beglei­tung. Schü­le­rin­nen und Schü­ler nied­ri­ge­rer Klas­sen­stu­fen, aus­ge­nom­men jene des M.I.T.-Profils, sol­len noch kei­ne Tablets zur Hef­ter­füh­rung nut­zen. Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen kön­nen aus beson­de­ren Grün­den wie medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit von der Schul­lei­tung in Abspra­che mit der Klas­sen­lei­tung erteilt werden.


7 Sicherheit

a. Wertgegenstände

Auf Wert­ge­gen­stän­de, die in die Schu­le mit­ge­bracht wer­den, ist selbst zu ach­ten. Ein Anspruch auf Haf­tung besteht nicht.

b. Lüften der Unterrichtsräume

Das Öff­nen und Schlie­ßen von Fens­tern bzw. Jalou­sien über­neh­men die Lehr­kräf­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus­schließ­lich nach Auf­for­de­rung durch eine Lehrkraft.

c. Terrassen

Aus Sicher­heits­grün­den kön­nen die Ter­ras­sen aus­schließ­lich im Bei­sein einer Lehr­kraft betre­ten werden.

d. Fluchtwege

Flucht­we­ge sind stets freizuhalten.

e. Suchtmittel und Waffen

Ille­ga­le Sucht­mit­tel sowie lebens­ge­fähr­den­de und Imi­ta­tio­nen lebens­ge­fähr­den­der Gegen­stän­de sind ver­bo­ten und dür­fen nicht auf das Schul­ge­län­de oder in die Schu­le gebracht wer­den. Ille­ga­le Sucht­mit­tel sowie das Rau­chen und Vapen sind auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de und in der Schu­le strengs­tens unter­sagt. Der Kon­sum von Alko­hol ist sowohl auf dem Schul­ge­län­de als auch im Schul­haus unter­sagt. Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen kann die Schul­lei­tung für aus­ge­wähl­te Ver­an­stal­tun­gen erteilen.

f. Cannabisgesetz

Für alle Per­so­nen, die sich im Schul­ge­bäu­de, auf oder vor dem Schul­ge­län­de auf­hal­ten bzw. an ver­bind­li­chen schu­li­schen Ver­an­stal­tun­gen (§ 26 Sächs­SchulG) teil­neh­men, gilt ein strik­tes Ver­bot, Can­na­bis­pro­duk­te, gleich wel­cher Form, mit sich zu füh­ren oder zu konsumieren.


8 Hausrecht

Das Haus­recht übt die Schul­lei­tung aus, die die­ses Recht auf eine ande­re Per­son über­tra­gen kann.


9 Inkrafttreten der Hausordnung

Die­se Haus­ord­nung tritt mit Beschluss der Schul­kon­fe­renz am 01.03.2025 in Kraft.