1 Präambel
Unsere Schule ist ein Ort des Lehrens und Lernens, sowie ein gemeinsamer sozialer Raum. Um erfolgreich lernen und arbeiten zu können, gehen die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter miteinander respektvoll, wertschätzend und tolerant um. Die Schulgebäude und deren Einrichtung werden achtsam und funktionsbezogen genutzt. Gemeinsam wird eine Atmosphäre geschaffen, die es allen Anwesenden ermöglicht, sich wohlzufühlen und die eine Grundlage für gute Lern- und Arbeitsprozesse liefert.
Die fünf wichtigsten Regeln der Hausordnung lauten:
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Smartphones dürfen im Schulhaus durch die Schülerinnen und Schüler nicht benutzt werden. Ausnahmegenehmigung dürfen durch die Lehrkräfte erteilt werden.
- Smartphones dürfen auf dem Schulhof durch die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 benutzt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte erscheinen spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum.
- Alle Besucherinnen und Besucher des Schulgebäudes melden sich im Sekretariat an.
2 Gesetzliche Grundlagen, Geltungsbereich und Bestandteile
Grundlage dieser Hausordnung bilden die geltenden Fassungen des Schulgesetzes, der Schulordnung für Gymnasien und der Schulbesuchsordnung des Freistaates Sachsen.
Die Hausordnung gilt für die Gebäude der Gerda-Taro-Schule (Hauptgebäude, Erweiterungsbau, Sporthalle) und die zugehörigen Außenflächen (Schulhof und Sportfreifläche) – im Nachfolgenden als Schulgelände bezeichnet.
Die Hausordnung wird ergänzt durch folgende Dokumente:
- Anlage Unterrichts- und Pausenzeiten
- Schulnetzwerkordnung
- Mensaordnung
- Bibliotheksordnung
- Fachraumordnungen
- Sporthallenordnung
- Brandschutzordnung
3 Allgemeines
a. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
b. Schließ- und Öffnungszeiten der Schulgebäude
Die Schulgebäude werden eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn geöffnet, witterungsbedingt auch früher, nicht jedoch vor 7.30 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler halten sich in letzterem Fall bis zum offiziellen Einlass im Foyer des Hauptgebäudesauf.
Während der Unterrichtszeiten ist das Schulgebäude aus Sicherheitsgründen verschlossen.
c. Krankmeldungen
Im Krankheitsfall hat eine Abmeldung des Schülers bzw. der Schülerin bis 7.45 Uhr über das Sekretariat oder das digitale Klassenbuch durch die Eltern oder eigenständig bei Volljährigkeit zu erfolgen. Bei erneutem Fehlen am Folgetag ist der Schüler bzw. die Schülerin erneut zu entschuldigen, es sei denn, die Entschuldigung erfolgte bereits für mehrere Tage.
Bei bis zu fünf Krankheitstagen genügt eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungs- und Sorgeberechtigten. Ferner gelten die Regelungen der Schulbesuchsordnung. Bei mehr als fünf Krankheitstagen ist der Klassenleitung eine ärztliche Bescheinigung zu übermitteln.
Ansteckende Krankheiten im Familienkreis des Schülers bzw. der Schülerin, der Lehrkräfte und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, sind der Schule umgehend mitzuteilen.
d. Fahrräder und Roller
Wer mit dem Fahrrad oder Sportgeräten wie Rollern zur Schule kommt, nutzt ausschließlich die ausgewiesenen Abstellmöglichkeiten, z.B. die Fahrradständer. Für eine entsprechende Sicherung sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich. Die Wege für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sind freizuhalten.
e. Kraftfahrzeuge
Schülerinnen und Schüler, die mit einem Kfz zur Schule kommen, nutzen die Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind freizuhalten.
f. Anmeldung von Besucherinnen und Besuchern
Besucherinnen und Besucher des Schulgebäudes melden sich im Sekretariat an. Hierzu zählen auch Eltern von Kindern, die die Schule als Schülerin bzw. Schüler besuchen.
4 Unterricht
a. Unterrichtszeiten
Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind der entsprechenden Ergänzung der Hausordnung zu entnehmen.
b. Unterrichtsbeginn
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte erscheinen spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum und bereiten sich auf den Unterricht vor. Zum ersten Unterrichtsblock erscheinen die Lehrkräfte um 7:45 Uhr im Klassenraum.
Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht zum Unterricht erschienen, informiert der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin (ggf. Stellvertretung) umgehend das Sekretariat. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, so wird die Lehrkraft im Nachbarraum informiert. Schülerinnen und Schüler, die am Morgen verspätet zum Unterricht erscheinen, melden ihre Anwesenheit zunächst im Sekretariat, bevor sie ihr Klassenzimmer aufsuchen.
c. Unterrichtsorte
Für den Unterricht können die Klassenzimmer, Lernateliers und das Außengelände genutzt werden. Die Glaskästen und ggf. weitere Unterrichtsräume stehen nur für unterrichtliche Zwecke zur Verfügung, wenn sie durch eine Lehrkraft dafür freigegeben wurden. Die Lehrkraft überprüft nach Verwendung die Sauberkeit der Glaskästen sowie ggf. weitere Unterrichtsräume und schließt diese wieder ab.
d. Unterrichtsablauf
Den Unterrichtsablauf regelt die Lehrkraft, deren Anweisungen verbindlich sind.
Die Einnahme von Speisen ist während des Unterrichts zu unterlassen. Regelungen zum Trinken im Unterricht trifft die jeweilige Lehrkraft für ihre Lerngruppe.
Für die Fachräume gelten die gesonderten Fachraumordnungen. In Unterrichtsstunden, in denen eine Aufsicht durch die vorgesehene Lehrkraft nicht durchgängig ermöglicht werden kann, verbleiben die Schülerinnen und Schüler im Fachraum.
e. Unterrichtsende
Die Lehrkraft beendet den Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler verlassen bis spätestens eine Viertelstunde nach Unterrichtsschluss das Schulgelände. Eine Ausnahme kann gewährt werden, wenn Schüleraufenthaltsräume oder die Bibliothek in den dafür im Stundenplan vorgesehenen Zeiten zur Erarbeitung von Vorträgen, Gruppenarbeiten, o. Ä. genutzt werden.
f. Freistunden
Der Aufenthalt in den Freistunden erfolgt in den zugewiesenen Bereichen. In der Regel sind dies die Bibliothek zu ihren Öffnungszeiten, die Lernateliers, sofern diese den regulären Unterricht anderer Klassen nicht beeinträchtigen, der Schulhof, das Foyer im Erdgeschoss und, sofern keine Schulspeisung stattfindet, die Mensa sowie die Schüleraufenthaltsräume. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 bis 12 dürfen in den Freistunden das Schulgelände verlassen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 12 müssen hierfür jedoch eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungs- und Sorgeberechtigten vorweisen. Eine Rückkehr in das Schulgebäude ist nur zu den üblichen Pausenzeiten möglich, da dann die Eingangstüren nicht verschlossen sind.
5 Pausen
a. Pausenbereiche
Pausenbereiche umfassen den Schulhof, das Foyer, die Mensa, die Lernateliers sowie die Schüleraufenthaltsräume. Toiletten und Treppenhäuser sind nicht zum dauerhaften Aufenthalt vorgesehen. Die Terrassen dürfen nur unter Aufsicht genutzt werden.
b. Kleine Pausen
Die kleinen Pausen dienen dem Raum- und Lehrkraftwechsel sowie der Vorbereitung auf die nächste Stunde (z. B. Toilettengang, Händewaschen, Wischen der Tafel, Bereitlegen der Unterrichtsmaterialien, etc.).
c. Große Pausen
Die persönlichen Schulsachen werden unverzüglich zu Beginn der Pause in den nachfolgenden Unterrichtsraum gebracht. Betrifft dies einen Fachraum, sind die Schulsachen ordentlich und unter Einhaltung eines 1,50 m breiten Fluchtkorridors vor dem Raum zu deponieren.
i. Frühstückspause
In der Frühstückspause können sich alle Schülerinnen und Schüler in den Pausenbereichen sowie den Räumen des folgenden Unterrichts, mit Ausnahme von Fachräumen, aufhalten. Am Kiosk in der Mensa dürfen Speisen erworben werden. Unverpackte Speisen sind vor Ort in der Mensa zu verzehren. Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn finden sich die Schülerinnen und Schüler im zugewiesenen Unterrichtsraum ein.
ii. Mittagspause
In der Mittagspause begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 10 dürfen mit Genehmigung der Erziehungs- und Sorgeberechtigten das Schulgelände für diesen Zeitraum verlassen. Eine rechtzeitige Rückkehr zum Unterricht, mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn, ist jedoch zu gewährleisten.
Das Mittagessen kann in der Mensa eingenommen werden. Die Sitzplätze in der Mensa sind vorrangig den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, die an der Schulspeisung teilnehmen oder sich am Kiosk in der Mensa Speisen kaufen. Unverpackte Speisen sind vor Ort in der Mensa zu verzehren. Zudem können Schülerinnen und Schüler ihr Mittagessen, dass sie in Thermobehältnissen mitbringen, in der Mensa verspeisen. Pausenbrote sind dagegen auf dem Schulhof zu konsumieren.
Ranzen, Taschen und Jacken dürfen nicht mit in die Mensa genommen werden. Sie sind in dem abgegrenzten Bereich im Erdgeschoss neben den Schultoiletten zu deponieren, in dem auch die Fundsachen aufbewahrt werden. Es ist explizit untersagt, Ranzen, Taschen und Jacken im Treppenbereich des Foyers und in Treppenaufgängen zu deponieren. Diese werden entfernt.
Den Lehrkräften kann von der Schulleitung ein gesonderter Raum für das Mittagessen zugewiesen werden.
d. Schulhofnutzung
Mit Sträuchern bepflanzte Flächen und Beete werden geschützt und sind nicht zu betreten.
Spiel- und Sportgeräte werden sachgerecht und sorgfältig genutzt. Alle verhalten sich so umsichtig, dass keine anderen Personen oder Gegenstände wie Fahrräder etc. gefährdet oder beschädigt werden. Verhaltensverstöße, Verletzungen oder Unfälle sind umgehend der Hofaufsicht zu melden. Gesundheitsgefährdende Spiele und Aktivitäten sind jederzeit untersagt.
e. Hauspause
Hauspausen werden durch entsprechende Ansagen durch das Sekretariat bekanntgegeben.
Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den Hauspausen in den allgemeinen Unterrichtsräumen (dies schließt ausdrücklich die Fachräume aus) sowie den Pausenbereichen innerhalb des Schulgebäudes auf. Hierbei wechseln die Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen vom vorherigen Unterrichtsraum in den neuen Unterrichtsraum der nachfolgenden Unterrichtsstunde.
Während der Hauspausen sind die Türen der allgemeinen Unterrichtsräume offen zu halten.
Ordnung und Sauberkeit
a. Schulhaus
Die Toiletten, Gänge und Treppen sowie Wände sind sauber zu halten. Das Anbringen von Plakaten o. Ä. im Schulgebäude ist nur unter Rücksprache mit der Schulleitung zulässig. Ausgehängte Kunstwerke, ausgestellte Skulpturen, Installationen o. Ä. sind pfleglich zu behandeln.
b. Unterrichtsräume
Vor dem Verlassen eines Unterrichtsraums überzeugt sich jede Schülerin und jeder Schüler davon, einen sauberen Platz zu hinterlassen. Der jeweilige Ordnungsdienst einer Klasse kehrt den Raum mit einem Besen, säubert die Tafel und verlässt den Raum zuletzt.
Die dem Raum zugeordnete Lehrkraft unterstützt die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in diesem Raum.
c. Mensa
Nach Beendigung der Essenseinnahme ist der eigene Platz zu säubern und der eigene Stuhl wieder an den Tisch zu stellen. Essensreste, Besteck und Geschirr sind in den dafür vorgesehenen Behältern bzw. Rückgabestationen zu entsorgen.
d. Bibliothek, Atelier und Schüleraufenthaltsräume
Die Bibliothek, die Ateliers sowie die Schüleraufenthaltsräume für die Klassenstufen 10 bis 12 sind nach Benutzung wieder in ihren Ursprungszustand zurückzuversetzen und zu säubern.
e. Schäden
Schäden im Schulgebäude, am Schulinventar oder auf dem Schulgelände sind umgehend zu melden.
Die Schule behält sich vor, bei schuldhaft verursachten Beschädigungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
6 Nutzung mobiler Endgeräte und schuleigener Computersysteme
a. Nutzung von Smartphones
Die Nutzung von Smartphones im Schulhaus ist für die Schülerinnen und Schüler untersagt. Lehrkräfte dürfen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Smartphones sind vor dem Betreten des Schulgebäudes auszuschalten. Bei Störung des Unterrichts oder einer Schulveranstaltung durch ein aktives Gerät wird dieses durch den Schüler bzw. die Schülerin ausgeschaltet und kann von der Lehrkraft bis zur vereinbarten Abholzeit eingesammelt oder im Sekretariat hinterlegt werden. Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 10 dürfen Smartphones in den Pausen und in Freistunden auf dem Schulhof und bei Verlassen des Schulgeländes verwenden. Durch die Verwendung mobiler Endgeräte dürfen andere Personen nicht gestört oder behindert werden. Ausschließlich in Freistunden dürfen Smartphones durch die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 auch im Schulhaus, jedoch nur für unterrichtliche Zwecke, verwendet werden.
Ton- und Bildaufnahmen sind aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft. Besitz und Konsum von unter den Jugendschutz fallenden Darstellungen – wie Gewalt verherrlichenden Videos, Spielen, o. Ä. – und deren Weitergabe sind strikt untersagt.
b. Schuleigene Computersysteme
Schuleigene Computersysteme wie bspw. elektronische Tafeln, iPads, Beamer, o. Ä. sind Bestandteil des pädagogischen Schulnetzwerkes und unterliegen damit der Schulnetzwerkordnung. Sie werden ausschließlich von Lehrerinnen oder Lehrern bedient, von Schülerinnen und Schülern lediglich nach Aufforderung durch eine Lehrkraft.
Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Nutzung und in direkter Umgebung schuleigener Computersysteme ist strengstens untersagt.
Änderungen an Hard- und/oder Softwarekomponenten jeglicher Art sind verboten.
c. Persönliche Tablets
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und des M.I.T.-Profils dürfen Tablets oder Laptops zu unterrichtlichen Zwecken wie digitaler Hefterführung etc. auch im Unterricht nutzen. Die Lernenden ab der Klassenstufe 10, die das M.I.T.-Profil nicht besuchen, dürfen Tablets lediglich dann für unterrichtliche Zwecke benutzen, wenn sie zuvor einmalig eine von der Schule organisierte und verpflichtende Einführungsveranstaltung besucht haben. Diese findet jeweils zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres statt und dient der pädagogischen Begleitung. Schülerinnen und Schüler niedrigerer Klassenstufen, ausgenommen jene des M.I.T.-Profils, sollen noch keine Tablets zur Hefterführung nutzen. Ausnahmegenehmigungen können aus besonderen Gründen wie medizinischer Notwendigkeit von der Schulleitung in Absprache mit der Klassenleitung erteilt werden.
7 Sicherheit
a. Wertgegenstände
Auf Wertgegenstände, die in die Schule mitgebracht werden, ist selbst zu achten. Ein Anspruch auf Haftung besteht nicht.
b. Lüften der Unterrichtsräume
Das Öffnen und Schließen von Fenstern bzw. Jalousien übernehmen die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ausschließlich nach Aufforderung durch eine Lehrkraft.
c. Terrassen
Aus Sicherheitsgründen können die Terrassen ausschließlich im Beisein einer Lehrkraft betreten werden.
d. Fluchtwege
Fluchtwege sind stets freizuhalten.
e. Suchtmittel und Waffen
Illegale Suchtmittel sowie lebensgefährdende und Imitationen lebensgefährdender Gegenstände sind verboten und dürfen nicht auf das Schulgelände oder in die Schule gebracht werden. Illegale Suchtmittel sowie das Rauchen und Vapen sind auf dem gesamten Schulgelände und in der Schule strengstens untersagt. Der Konsum von Alkohol ist sowohl auf dem Schulgelände als auch im Schulhaus untersagt. Ausnahmegenehmigungen kann die Schulleitung für ausgewählte Veranstaltungen erteilen.
f. Cannabisgesetz
Für alle Personen, die sich im Schulgebäude, auf oder vor dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen, gilt ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich welcher Form, mit sich zu führen oder zu konsumieren.
8 Hausrecht
Das Hausrecht übt die Schulleitung aus, die dieses Recht auf eine andere Person übertragen kann.
9 Inkrafttreten der Hausordnung
Diese Hausordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz am 01.03.2025 in Kraft.